Regeln zur Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV
Der RMV informiert auf seiner webseite: Aufgrund der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab sofort eine neue Regelung: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen in Folge über 100, gilt ab dem übernächsten Tag, dass eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) als Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, in den zugehörigen... weiterlesen