Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht verlängert
Nachdem am Wochenende der Wetteraukreis den nächsten Schwellenwert von 50 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hat, tritt ab Dienstag, den 27. Oktober 2020, eine weitere Verfügung in Kraft. Um dem erhöhten Infektionsrisiko zu begegnen, müssen zur Maskenpflicht im Unterricht auch beispielsweise Eltern bei einem Elternabend auf den Sitzplätzen und während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Für die Schüler gilt weiterhin, dass ab der 5. Klasse auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, sobald ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden kann. Der Sportunterricht soll nach Möglichkeit ausschließlich kontaktlos und im Freien stattfinden. Im praktischen Sportunterricht wird keine Maske getragen, ebenso kann die Mund-Nasen-Bedeckung beim Verzehr von Speisen in den Pausen abgenommen werden.
Die aktuelle Verordnung gilt bis 30. November 2020
Weitere Details können auf der Seite des Wetteraukreises nachgelesen werden.