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Regeln zum Umgang mit digitalen Endgeräten

für das Wolfgang-Ernst-Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026

Grundsatz:

Die private Nutzung mobiler Endgeräte ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen der ausgeschalteten Geräte ist gestattet.

Das Fotografieren sowie das Aufnehmen mit Ton und/oder Bild ist untersagt.

  • Unterrichtliche Nutzung:

    • Die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht ist ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft erlaubt.

  • Sonderregelungen für die Sekundarstufe II:

    • Die Nutzung mobiler Endgeräte ist grundsätzlich im Foyer und im Gang zwischen Foyer und Bücherturm sowie in der Cafeteria gestattet.
    • Die Nutzung mobiler Endgeräte außerhalb dieser Bereiche ist nicht erlaubt.
    • Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (z. B. medizinische Gründe, Notfälle) möglich.
    • Für die unterrichtliche Arbeit ist die Nutzung von Tablets oder Laptops grundsätzlich erforderlich. Doch liegt es im Ermessen der Lehrkraft zu entscheiden, ob die Nutzung in bestimmten Unterrichtsphasen unterbleibt.

  • Konsequenzen bei Verstößen:

    • Bei unzulässiger Nutzung kann das mobile Endgerät vorübergehend eingezogen werden.
    • Das Gerät kann zum Ende des Unterrichtstages im Sekretariat abgeholt werden. Eine Elterninformation erfolgt in jedem Fall.

Büdingen im August 2025

gez. Oliver Eissing

(Schulleiter)

Titelbild: Symbolbild, generiert mit KI

Confidentia in futurum