für das Wolfgang-Ernst-Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026
Grundsatz:
Die private Nutzung mobiler Endgeräte ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen der ausgeschalteten Geräte ist gestattet.
Das Fotografieren sowie das Aufnehmen mit Ton und/oder Bild ist untersagt.
- Unterrichtliche Nutzung:
- Die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht ist ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft erlaubt.
- Die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht ist ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft erlaubt.
- Sonderregelungen für die Sekundarstufe II:
- Die Nutzung mobiler Endgeräte ist grundsätzlich im Foyer und im Gang zwischen Foyer und Bücherturm sowie in der Cafeteria gestattet.
- Die Nutzung mobiler Endgeräte außerhalb dieser Bereiche ist nicht erlaubt.
- Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (z. B. medizinische Gründe, Notfälle) möglich.
- Für die unterrichtliche Arbeit ist die Nutzung von Tablets oder Laptops grundsätzlich erforderlich. Doch liegt es im Ermessen der Lehrkraft zu entscheiden, ob die Nutzung in bestimmten Unterrichtsphasen unterbleibt.
- Konsequenzen bei Verstößen:
- Bei unzulässiger Nutzung kann das mobile Endgerät vorübergehend eingezogen werden.
- Das Gerät kann zum Ende des Unterrichtstages im Sekretariat abgeholt werden. Eine Elterninformation erfolgt in jedem Fall.
Büdingen im August 2025
gez. Oliver Eissing
(Schulleiter)
Titelbild: Symbolbild, generiert mit KI