Corona: Aufhebung der verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb
Hessisches Kultusministerium – Der Minister
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die zurückliegenden drei Jahre waren besonders für Familien kräftezehrend und haben die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Ich freue mich, dass ich Ihnen nach einer Reihe von Schreiben, mit denen ich Sie in den vergangenen Jahren über Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in Pandemiezeiten informiert habe, nun diesen Brief senden und damit eine erfreuliche Zäsur setzen kann.
Die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland ist nach Ansicht der Expertinnen und Experten so gering, dass wir weitere pandemiebedingte Besonderheiten beenden und zur Normalität zurückkehren können. Übertragung, Krankheitsschwere und Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens durch COVID-19 gehen zurück. Nachdem die Pandemie den Schul- und Unterrichtsbetrieb drei Jahre lang intensiv und zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler beeinflusst hat, verläuft dieses Schuljahr bereits weitgehend in gewohnter Normalität. Nur noch in geringem Umfang gelten Vorgaben und Ausnahmen, die in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu berücksichtigen sind.
Da die Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz am 8. April 2023 auslaufen und die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft tritt, werden ebenfalls alle verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb mit Wirkung vom Samstag, dem 8. April 2023, aufgehoben.
Ab Samstag, dem 8. April 2023, bedeutet dies für Sie im Einzelnen:
- Der „Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen — aktuelle Informationen im Überblick“, der „Leitfaden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ und die Anlage zum Leitfaden sowie der „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen“ verlieren ihre Gültigkeit. Die Schulen erhalten in Kürze einen aktualisierten allgemeinen Rahmen-Hygieneplan. Dieser basiert auf der Regelung des § 36 Infektionsschutzgesetz, wonach jede Schule die infektionshygienischen Abläufe festlegt.
- Die Möglichkeit für Eltern, ihr Kind von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn es selbst oder Angehörige seines Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären, entfällt. Die Möglichkeit für volljährige Schülerinnen und Schüler, sich in o. g. Fällen vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, entfällt ebenso.
Die Schulen hatten die Möglichkeit, ihren Testbestand vor den Osterferien letztmalig aufzufüllen. Die in den Schulen noch vorhandenen Tests dürfen auch nach den Osterferien auf Wunsch von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder sonstigem Personal zur freiwilligen Testung ausgegeben werden.
Allgemein (und insbesondere während der Abschlussprüfungen) gilt: Jede Person ist dazu angehalten, die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene eigenverantwortlich zu berücksichtigen und sich und andere keiner unangemessenen Infektionsgefahr auszusetzen. Diese allgemeinen Maßnahmen helfen auch gegen Übertragungen anderer akuter Atemwegserreger, wie z. B. das Robert Koch-Institut in seiner aktuellen Risikobewertung […] feststellt.
Kinder und Jugendliche benötigen auch weiterhin Unterstützung, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen. Die Landesregierung hat deshalb entschieden, das Förderprogramm „Löwenstark – der BildungsKICK“ auch im Schuljahr 2023/2024 über Landesmittel fortzuführen. Zur Bewältigung psychischer Belastungen durch die Corona-Pandemie helfen den Schülerinnen und Schülern neben gezielter Beratung auch Programme zur Förderung der Resilienz und psychischen Gesundheit. Alle Informationen zum Landesprogramm finden Sie hier.
Mir ist es wichtig, Sie auch weiterhin über die Arbeit im Hessischen Kultusministerium auf dem Laufenden zu halten. Unseren Newsletter „Schule aktuell für Eltern“ können Sie hier abonnieren. Zudem möchte ich Sie auf unseren Instagram-Account aufmerksam machen – folgen Sie uns hier gerne unter @schulehessen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
sowie besten Wünschen für ein frohes Osterfest
Prof. Dr. R. Alexander Lorz