|

WEG-Punkt 5.2 für das Schuljahr 2021/2022

25.09.2021

Informationen zur Quarantänedauer und Verkürzungsmöglichkeiten („Freitestung“)

Aktuell wurden die gesetzlichen und fachlichen Vorgaben zur Quarantänedauer und deren Verkürzungsmöglichkeiten mehrfach geändert.
So hat das Robert-Koch-Institut seine fachlichen Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement grundlegend überarbeitet.
Infolge davon hat das Land Hessen zum 25.09.2021 ebenfalls seine Coronavirus-Schutzverordnung angepasst.

Für PCR-positiv getestete Personen Die häusliche Quarantäne dauert 14 Tage. Die Quarantäne endet nach 14 Tagen automatisch, wenn die PCR-positiv getestete Person min. 48h symptomfrei und in einem Antigen-Schnelltest negativ getestet wurde.
Schnelltests in Eigenanwendung sind nicht möglich.
Für PCR-positiv getestete Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, die häusliche Quarantäne bereits am 7. Tag nach PCRTestung durch eine negative PCR-Testung zu verkürzen.
Für Haushaltsmitglieder von PCR-positiv
getesteten Personen
Die häusliche Quarantäne dauert 10 Tage. Die Quarantäne endet automatisch nach Ablauf von 10 Tagen, eine Verpflichtung zur abschließenden Testung besteht nicht. Für Genesene und vollständig Geimpfte besteht keine Quarantäneverpflichtung.
Es besteht die Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen
a) entweder nach 5 Tagen mittels negativer PCR
b) oder nach 7 Tagen mittels negativem Antigen-Schnelltest
Für im Haushalt lebende Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, die häusliche Quarantäne bereits nach 5 Tag durch einen negativen Antigen-Schnelltest zu verkürzen.
Für Kontaktpersonen von PCR-positiv
getesteten Personen
Die häusliche Quarantäne dauert 10 Tage und beginnt mit dem Tag des letzten Kontaktes zur PCR-positiven Person. Die Quarantäne endet automatisch nach Ablauf von 10 Tagen, eine Verpflichtung zur abschließenden Testung besteht nicht. Für Genesene und vollständig Geimpfte besteht keine Quarantäneverpflichtung.
Es besteht die Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen
a) entweder nach 5 Tagen mittels negativer PCR
b) oder nach 7 Tagen mittels negativem Antigen-Schnelltest
Für im Haushalt lebende Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, die häusliche Quarantäne bereits nach 5 Tag durch einen negativen Antigen-Schnelltest zu verkürzen.

Für alle gilt: Die Quarantäneverkürzung erfolgt automatisch durch Erhalt des negativen PCR-Test-Ergebnisses bzw. des negativen Antigen-Schnelltest-Ergebnisses. Das Testergebnis muss dem Gesundheitsamt nicht vorgelegt werden; das Gesundheitsamt erteilt keine schriftliche Bestätigung zur Quarantäneverkürzung. Das negative PCR-Ergebnis ist für 14 Tage nach Testung mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die empfohlenen Antigen-Schnelltests zum Quarantäneende können in jeder Bürgerteststelle kostenfrei durchgeführt werden. Bürgerteststellen in Hessen finden Sie hier.
Die empfohlenen PCR-Testungen können Sie über ihren Haus- oder Kinderarzt oder über die Kassenärztliche Vereinigung (Tel.: 116 117) kostenfrei erhalten. Termine für das Testzentrum in Reichelsheim können ebenfalls über die Rufnummer 116 117 vereinbart werden.
Wir weisen darauf hin, dass PCR-Testungen an anderen Teststellen (insbesondere am Wochenende) möglicherweise kostenpflichtig sind. Diese Kosten werden durch das Gesundheitsamt nicht übernommen.

Confidentia in futurum