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UPDATE: Unterrichtsbetrieb ab 19. April 2021

Stand: 16.04.2021, 16:45 Uhr

  • Fortsetzung des Wechselunterrichts für die Jahrgangsstufen 5 und 6 mit Notbetreuung
  • Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7
  • Fortsetzung des Präsenzunterrichts für die Stufe Q2
  • Landesabitur findet wie geplant statt
  • Negatives Testergebnis als verpflichtende Voraussetzung zur Teilnahme an Präsenzunterricht und Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits dem Elternschreiben des Kultusministeriums entnehmen konnten, geht der Unterricht am 19.04.2021 so weiter, wie wir ihn vor den Ferien realisieren konnten. Wir bedauern das sehr, obgleich wir auch mit Blick auf die aktuelle Lage größtes Verständnis für diese Entscheidung des Kultusministeriums haben.
Neu ist die Testpflicht für alle Schüler und Lehrer im Präsenzunterricht. Wir sind dem Hessischen Kultusministerium sehr dankbar, dass es uns bereits in den Ferien mit einer großen Zahl an Schnelltests versorgt hat, mit denen sich die Lerngruppen an zwei Tagen der Woche selbst testen werden. In den ersten beiden Wochen wird die Testung jeweils montags durch den Klassenlehrer bzw. Tutor durchgeführt. Als weiterer Testtag ist Mittwoch vorgesehen unter Aufsicht der jeweiligen Fachlehrkraft.
Private Tests dürfen wir nicht akzeptieren. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind in einem Testcenter testen und sich dort einen schriftlichen Nachweis über ein negatives Ergebnis ausstellen lassen. Diese Nachweise dürfen nicht älter als 72 Stunden sein. Sollte dieser Nachweis nicht montags und mittwochs in der ersten Stunde vorgelegt werden, müssen wir das Kind nachhause schicken.
Für den Selbsttest muss die schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegen. Und auch hier gilt: Wer die Einverständniserklärung vergisst und folglich nicht am Selbsttest teilnehmen kann, muss wieder abgeholt werden oder nachhause fahren. Eltern, die bezüglich einer Testung große Bedenken hegen, dass sie sie weder in einem Testcenter noch in der Schule durchführen lassen möchten, können ihr Kind mit einem formlosen Schreiben bei der Klassenleitung vom Präsenzunterricht abmelden. Die Benotung erfolgt dann im Distanzunterricht, wie sie bereits während der letzten Schulschließung praktiziert wurde. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die jeweiligen Fachlehrer, um Detailfragen zu klären.
Sollte der Selbsttest Ihres Kindes positiv ausfallen, müssen Sie es umgehend von der Schule abholen. Dies gilt auch für Schüler der Stufe Q2. Da die Tests immer montags und mittwochs in der ersten Unterrichtsstunde stattfinden, ist es wichtig, dass Sie in dieser Zeit für uns telefonisch erreichbar sind. Sollte Sie das in Planungsschwierigkeiten bringen, so empfehlen wir Ihnen, den Test jeweils im Vorfeld in einem der Bürgertestzentren durchführen zu lassen. Positiv getestete Kinder werden bis zu Ihrem Eintreffen in einem gesonderten Raum von einer unserer Schulsozialarbeiterinnen betreut und müssen im Anschluss mit einem PCR-Test von einem Arzt nachgetestet werden, um falsch positive Ergebnisse auszuschließen. Wir sind verpflichtet, positive Testungen an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne unter der Adresse anliegen@webue.wtkedu.de an das Schulleitungsteam.
Ein Schnelltestzentrum befindet sich in der Evangelisch-Methodistischen Kirche in Büdingen, Düdelsheimer Straße 18. Es wird vom Deutschen Roten Kreuz betrieben und ist montags bis freitags von 07:00 bis 11.30 Uhr und 12:15 bis 17:00 Uhr geöffnet, sowie samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen können sich Personen von 09:00 bis 12:00 Uhr testen lassen. Einen Termin zur Testung bucht man über probatix. Das Ergebnis kann man im Schnelltestzentrum als Ausdruck erhalten. Es liegt etwa 15 Minuten nach dem Test vor.

Mit den besten Wünschen für die kommenden Wochen

Ihr Oliver Eissing (Schulleiter)

Bild- und Filmmaterial: „Dr. Kasperls Coronatest-Anleitung“ [Augsburger Puppenkiste(R) 2021, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus]


Notbetreuung im Ganztagsangebot

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Schüler der Stufen 5 und 6, die im Wechselunterricht nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und zuhause nicht beaufsichtigt werden können, können von Ihnen im Ganztagsangebot zur Notbetreuung angemeldet werden. Die Notbetreuung findet von Montag bis Freitag von 08:10 bis 16:00 Uhr statt.

Es ist ausdrücklich eine Notbetreuung und keine Beaufsichtigung des Distanzlernens.

Ihre Kinder müssen alle Materialien dabei haben und eigenständig arbeiten. Bitte beachten Sie: Für den Besuch der Schule besteht eine Corona-Testpflicht. Ihr Kind darf nur mit einem negativen Coronatest, der nicht älter als 72 Stunden ist, am Unterricht und somit auch am Notbetreuungsangebot teilnehmen. Damit sich Ihr Kind in der Schule selbst testen kann, muss es die Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Selbsttest dabei haben. Der Test wird montags und mittwochs zu Beginn des Schultags von der Schule bereit gestellt und von Ihrem Kind selbst durchgeführt. Darüber hinaus benötigen wir eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über die Berechtigung zur Teilnahme Ihres Kindes an der Notbetreuung.

Geben Sie in Ihrer Anmeldung den Namen Ihres Kindes, die Klasse sowie die genauen Daten und Zeiten an, zu denen ihr Kind an der Notbetreuung teilnehmen soll und richten Sie diese bitte ausschließlich an gta@webue.wtkedu.de

Für aktuelle Informationen beachten Sie bitte regelmäßig die Hompage der Schule. Vielen Dank für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Sabrina Link
(Ganztagskoordinatorin)

Confidentia in futurum