|

Informationen zum weiteren Unterricht im Februar/März

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden finden Sie die aktuellen Entscheidungen des Hessischen Kultusministeriums zur weiteren Beschulung im Februar und März in kompakter Form. Die ausführlichen Schreiben finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums.

Freundliche Grüße

Ihre Schulleitung

 

Stufe 5 und 6

Im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 14. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 5 und 6 weiterhin die Präsenzpflicht ausgesetzt und wenn möglich, Kinder zuhause betreut. Für die wenigen Präsenzschülerinnen und -schüler dieser Jahrgänge kommt in der Schule die Stufe 2 des „Leitfadens für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“ (eingeschränkter Regelbetrieb) zur Anwendung.
Ab dem 15. Februar 2021 findet für die Jahrgangsstufen 5 und 6 landesweit Wechselunterricht (Stufe 3) statt. Parallel hierzu wird eine Notbetreuung eingerichtet werden. Möglichst früh im März sollen in einem nächsten Schritt die Jahrgangsstufen 5 und 6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2) zurückkehren.
Das bedeutet konkret: Die ersten zwei Wochen im Februar sollen die Kinder, wenn möglich, zuhause betreut werden. Eine Anmeldung zur Betreuung in der Schule ist weiterhin notwendig. In den letzten beiden Februarwochen werden Klassen geteilt und ein Teil in der dritten Februarwoche in der Schule voll beschult, während der andere Teil im Distanzunterricht ist, und in der letzten Februarwoche dann entsprechend umgekehrt. Ab März (genaues Datum steht noch nicht fest) sollen dann alle Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 und 6 wieder regelmäßig in die Schule kommen unter Einhaltung fester Lerngruppen (Klassen).

Anmeldung zum Präsenzunterricht für Klassen 5 + 6

Bescheinigung zum Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld

 

Stufen 7 – Q2

Ab dem 11. Januar 2021 bis zum 14. Februar 2021 kommt für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge) die Stufe 4 (Distanzunterricht) des „Leitfadens für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“ zur Anwendung: Die temporäre Aussetzung des regulären Präsenzschulbetriebs umfasst für diese Jahrgangsstufen den gesamten Unterricht und alle schulischen Veranstaltungen.
Ab März (genaues Datum steht noch nicht fest) sollen diese Jahrgangsstufen dann bis zu den Osterferien im Wechselunterricht (Stufe 3) unterrichtet werden.
Schulpflicht/Dienstpflicht: Der Distanzunterricht ist von der Schulpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie von der Dienstpflicht der Lehrkräfte umfasst.
Dokumentation: Der Distanzunterricht wird entsprechend der üblichen Dokumentation, z. B. im Klassenbuch, schriftlich festgehalten (Unterrichtsinhalte, Teilnahme etc.).
Die von der Schule getroffenen Absprachen für eine gelingende Kommunikation der Schule mit Schülerinnen, Schülern und Eltern haben hierbei höchsten Stellenwert (s. Kommunikationskonzept).

 

Stufe Q4

Es gelten die Regelungen des Hygieneplans Corona für die Schulen in Hessen in der jeweils geltenden Fassung. Präsenzunterricht wird im Klassen- oder Kursverband erteilt. Die Stundentafel ist möglichst vollständig abzudecken.
Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.

 

Noten

Notwendig ist, dass auch im Rahmen des Distanzunterrichts Zeugnisnoten erteilt werden, die im Zweifelsfall einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Für die Leistungsfeststellung bzw. eine Kompetenzeinschätzung können unterschiedliche Formate eingesetzt werden, z. B.:

  • (Unterrichts-)Dokumentationen (z. B. Protokoll, Mappe, Heft, Lerntagebuch, Portfolio)
  • Langzeitaufgaben und (Lernwerkstatt-)Projekte
  • schriftliche Ausarbeitung auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorbereitung
  • Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen
  • Bewertung von weiteren Handlungsprodukten (materielle und immaterielle); z. B. Modelle, Grafiken, Zeichnungen
  • Präsentationen, auch mediengestützt, z. B. Handout, (Video-)Podcast, Exposé – hier können sowohl die Durchführung der Präsentation als auch die übrigen Medien zur Leistungsfeststellung herangezogen werden
  • Diskussionen in mündlicher (digitaler) oder schriftlicher Form mit der Lehrkraft o Beiträge und mündliche Überprüfungen innerhalb einer Videokonferenz
  • mündliche Überprüfungen (z. B. Vokabeltests) und Kolloquien

Da grundsätzlich von der Gleichwertigkeit von Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht auszugehen ist, haben die unterschiedlichen Unterrichtsformen keinen Einfluss auf die Leistungsbewertung. Entscheidend ist, dass die allgemeingültigen Bewertungsmaßstäbe (individuelle Zurechenbarkeit, für die gesamte Lerngruppe gleichermaßen verbindliche Anforderungen, gleicher Bewertungsmaßstab sowie Beachtung der Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung nach § 26 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)) eingehalten werden. Das bedeutet, dass für alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe durch das Unterrichtsgeschehen – unabhängig von der Unterrichtsform – die gleichen Lernvoraussetzungen gegeben sein müssen.
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse 2021 und 2022 unaufschiebbar sind, finden bis zum 14. Februar 2021 nicht statt. Dies bedeutet, dass die bis dahin terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (z. B. Klausuren der gymnasialen Oberstufe, die in die Abiturnote einfließen), geschrieben werden können, und zwar in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Ersatzleistungen sind alternativ möglich.
Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.

 

Praktika

Die Betriebspraktika an den allgemein bildenden und den beruflichen Schulen werden zunächst für den Zeitraum bis zum Beginn der Osterferien 2021 (1. April 2021) ausgesetzt.

Zeugniskonferenzen

Es wird darüber informiert, dass die Zeugniskonferenzen im Januar 2021 auf Grund der Pandemiesituation mittels Videokonferenzsystem über wtkedu durchgeführt werden. Eine Aufzeichnung findet nicht statt. Die rechtliche Möglichkeit, Konferenzen elektronisch durchzuführen, wurde durch § 11 Abs. 5 Satz 1 Konferenzordnung (KonfO) und § 21 Abs. 1 Satz 2 KonfO eröffnet. Die Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Einhaltung des Datenschutzes wird sichergestellt.

Elternsprechtag

Der Elternsprechtag wird in digitaler Form stattfinden. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

Zeugnisausgabe

Die Zeugnisausgabe für die Q3 erfolgt in einer speziellen Tutorenstunde am Freitag, 29.01.2021, in der 3. Unterrichtsstunde. An diesem Tag endet der (Distanz-) Unterricht für alle Jahrgangsstufen nach der 3. Unterrichtsstunde.
Die Zeugnisausgabe für die anderen Jahrgangsstufen ist momentan in Planung und wird über eine Drive-In-Möglichkeit auf dem Lehrerparkplatz realisiert werden. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

 Elternbrief des Hessischen Kultusministers zur Unterrichtsgestaltung ab 01. Februar 2021

Confidentia in futurum