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Ausnahmeregelung für Corona-Warn-App

Seit ein paar Tagen stellt die Bundesregierung eine Corona-Warn-App zur Verfügung, mit der sich Infektionsketten rückverfolgen lassen und die ihren Nutzern Kontakte zu infizierten Menschen meldet. Das Benutzen der App ist freiwillig und liegt im persönlichen Ermessen der Mitglieder unserer Schulgemeinde.
Das Wolfgang-Ernst-Gymnasium möchte sicherstellen, dass die Corona-Warn-App derer, die sie auf ihrem Smartphone installiert haben, auch in der Schule aktiv geschaltet bleiben kann. Zwar ist der Unter- und Mittelstufe die Nutzung von Handys in der Schule grundsätzlich untersagt und mitgeführte Geräte sollen ausgeschaltet bleiben, doch für die Corona-Warn-App ist es ausdrücklich gestattet, das Smartphone eingeschaltet zu lassen. Allerdings muss es auf jeden Fall in den Lautlos-Modus ohne Vibrationsalarm versetzt werden.
Erklärungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Warn-App bitten wir, auf den entsprechenden offiziellen Seiten nachzulesen. Informationen findet man beispielsweise auf der Seite der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app oder auf der Website von Quarks https://www.quarks.de/technik/digitalisierung/wie-kann-eine-smartphone-app-gegen-covid-19-helfen/.
Da uns das Virus auch nach den Sommerferien noch begleiten wird, möchten wir darauf hinweisen, dass der beste Schutz vor einer Ansteckung weiterhin die Einhaltung des Mindestabstands, das Tragen des Mundschutzes und die Befolgung der Hygieneregeln darstellen.

Confidentia in futurum