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WEG-Punkt 3 für das Schuljahr 2021/2022

13.09.2021

Weitere allgemeine Hinweise im Rahmen der Meldung und Erfassung der Krankheitsfälle und der Quarantänemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus:

Infizierte (sogenannte Quellfälle) können sieben Tage nach Feststellung der Inkubation und deren schulpflichtige Hausangehörige (Kontaktpersonen 1. Grades) nach zehn Tagen (aufgrund der zum Teil berücksichtigten Inkubationszeit) die Möglichkeit der „Frei-Testung“ in Anspruch nehmen. Dies gilt für Mitschülerinnen und Mitschüler als Kontaktpersonen 1. Grades (und entsprechender Quarantäne) bereits nach fünf Tagen. Die Regelung gilt nicht für Lehrkräfte bzw. Bedienstete. Die Quarantäne kann erst enden, wenn bei vorzeitiger „Frei-Testung“ ein fristgerecht durchgeführter PCR-Test mit negativem Befund vorgelegt werden kann. Wenn die 14-tägige Quarantäne vollständig eingehalten wurde, genügt die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (Bürgertest).

Hier in einer Übersicht für Sie zusammengestellt:

Fall Zeitpunkt Erläuterung
selbst infiziert frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion PCR-Test, Negativnachweis als Vorlage zur Verkürzung der Quarantäne
Hausstandsangehörige frühestens am 10. Tag nach Feststellung der Infektion PCR-Test, Negativnachweis als Vorlage zur Verkürzung der Quarantäne
Kontaktpersonen 1. Grades
(z. B. Sitznachbarn, Freunde, enge Freizeitkontakte)
frühestens am 5. Tag nach Feststellung der Infektion PCR-Test, Negativnachweis als Vorlage zur Verkürzung der Quarantäne,
Fortsetzung der Schnell-/Selbsttests in der Schule,
Die Regelung ist nicht auf Lehrkräfte bzw. Bedienstete übertragbar.

Zur Terminierung eines Abstrichs können sich die Erziehungsberechtigten an ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116117) wenden. Es besteht für Kontaktpersonen 1. Grades grundsätzlich ein Anspruch auf kostenfreie Testungen an geeigneten Teststellen (Hausarzt, Testzentrum Reichelsheim, berechtigte Testzentren). Nichtberechtigte Teststellen erheben für PCR-Testungen Gebühren. Diese können nicht durch das Gesundheitsamt erstattet werden. Hilfreich ist, wenn die Betreffenden erwähnen, dass sie Kontaktperson 1. Grades sind und ihnen eine kostenfreie Testung zusteht und die Kostenfrage zuvor erörtern (wenn man nur von „Frei-Testung“ spricht, führt dies in der Kostenfrage möglicherweise zu Verwirrung).

Im Fall einer Infektion innerhalb einer Lerngruppe sind im Zeitraum von 14 Tagen nach Feststellen der Infektion täglich Schnell-/Selbsttests durchzuführen. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, die ggf. früher aus der Absonderung zurückkehren. Die Zeit der intensiven Beobachtung bedarf grundsätzlich zwei Wochen, da die Inkubationszeit fünf Tage der möglichen vorzeitigen Rückkehr überschreiten kann. Geimpfte und Genesene müssen nicht teilnehmen, können aber!

Für den Wetteraukreis gilt aufgrund der Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus das Tragen einer medizinischen Maske in Gedrängesituationen, in Schulgebäuden und Gebäuden sonstiger Ausbildungseinrichtungen auch nach Einnahme des Sitzplatzes.

Das Gesundheitsamtes Wetteraukreis erinnert: Die Abstrich-Stunde von 10:30-11:30 Uhr in der Leonhardstraße in Friedberg ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die am selben Tag einen positiven Antigen-Schnelltests hatten, und in Ausnahmefällen für Lehrpersonal mit ebenso positivem Schnelltest-Ergebnis, wenn sich daraus Konsequenzen für Schüler-Quarantänen ergeben würden. Im Übrigen werden im Gesundheitsamt ab sofort keine „Frei-Testungen“ mehr durchgeführt (gilt auch für Kontaktpersonen 1. Grades).

In der Regel werden Quarantänemaßnahmen nur für direkte Kontaktpersonen ausgesprochen, damit die überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler den Schulbesuch fortsetzen kann. Als Infektionsausbruch gilt laut RKI, wenn eine Lerngruppe ab einem zweiten Fall betroffen ist. Insofern werden hier nach Prüfung des Gesundheitsamtes im Einzelfall durchaus weitere Maßnahmen ergriffen (z. B. die ganze Lerngruppen wird in die Maßnahme einbezogen/ Maskenpflicht wird angeordnet/etc.).

Confidentia in futurum