Notbetreuung auch in den Osterferien
Um auch in den Osterferien Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, bei ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen, wird unsere Notbetreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Zeit vom 04. April bis 19. April 2020 fortgesetzt werden. Hierfür gelten die bekannten Bestimmungen, die Sie auf der folgenden Seiten noch einmal nachlesen können
Erweiterte Notbetreuung für besonders belastete Berufsgruppen
Gleichzeitig steht ab dem 4. April auch eine erweiterte Notbetreuung samstags, sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung. Diese ist jedoch beschränkt auf Eltern, die in der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie bei den Rettungsdiensten beschäftigt sind. Darüber hinaus richtet sich diese Sonderregelung nur an Alleinerziehende oder an Eltern, von denen der zweite Elternteil zur selben Zeit in einem der weiteren Schlüsselberufe eingesetzt ist und dadurch die Betreuung der Kinder im engeren Familienkreis nicht sichergestellt werden kann. Selbstverständlich müssen auch hier die Kinder die Infektionsschutzkriterien (siehe Antragsformular) erfüllen.
Bitte melden Sie Ihr Kind, wenn es Ihnen möglich ist, mindestens zwei Tage vor Inanspruchnahme der Betreuung HIER an. Bitte nennen Sie uns in Ihrer Mail immer auch Ihre Telefonnummer, damit wir Sie gegebenenfalls zeitnah zurückrufen können. Zu Ihrer Anmeldung füllen Sie bitte diesen, vom Arbeitgeber bestätigten, Antrag aus. Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Herunterladen haben, schicken wir Ihnen das Dokument gerne per Mail.