WEG-Punkt 9 für das Schuljahr 2021/2022
Quarantäneregeln u. A.
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
sowohl der Hochtaunuskreis (seit 10. Januar) als auch der Wetteraukreis (seit 15. Januar) gelten aufgrund des mehr als drei Tage über dem Schwellenwert von 350 liegenden Inzidenzwerts inzwischen als „Hotspot“. Bitte beachten Sie die geltenden Allgemeinverfügungen, die weitreichendere Maßnahmen für den Wetteraukreis vorsehen.
Neue Regelungen zu Quarantänedauer und Freitestungen mit Wirkung vom 17.01.2022:
Fall | Zeitraum | Erläuterung/Änderung |
Symptomatisch erkrankte Person (noch nicht durch Test abgeklärt) |
Gehört nicht in die Schule, diese muss Erkrankung mit Test abklären! SL kann falls erforderlich bis zur Abklärung Betretungsverbot erteilen. | |
PCR Quellfall/Index Infizierte Person |
Entlassung aus Isolation nach 10 Tagen ohne Testung | Verkürzung der Dauer von 14 auf 10 Tage, Absonderung gilt bei Infektion unabhängig von Impfstatus! (eine Verfügung des Gesundheitsamtes ist für Absonderung nicht zwingend erforderlich, es gilt automatisch ab positivem PCR-Test) |
Allgemein gilt | Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion | Freitestung mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest |
für besondere Berufsgruppen (Lehrkräfte gehören hier NICHT dazu) |
Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion | Freitestung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- oder Pflege-Einrichtungen mit verpflichtendem PCR-Test mit negativem Ergebnis und wenn zuvor mind. 48 Stunden symptomfrei |
für infizierte Kinder und Jugendliche in KiTa und Schule | Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion | Freitestung mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test |
Kontaktpersonen 1. Grades | Keine Quarantäne für Geboosterte, „doppelt“ Geimpfte, geimpft Genesene und „frisch“ Genesene | „Doppelt“ Geimpfte und „frisch“ Genesene, nur wenn Impfung bzw. Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt. Gilt nur bei Symptomfreiheit und unter der dringenden Empfehlung von Selbsttests |
Allgemein gilt | Entlassung aus Quarantänezeit nach 10 Tagen ohne Testung Freitestung frühestens am 7. Tag nach Beginn der Quarantäne |
Verkürzung der Dauer von 14 auf 10 Tage Freitestung mit negativem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest |
für Kinder und Jugendliche in KiTa und Schule als Kontaktpersonen 1. Grades | Freitestung frühestens am 5. Tag nach Beginn der Quarantäne | Freitestung mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test! Gilt als Ausnahme bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Testpflicht und Maskenpflicht, wie dies in Schulen gegenwärtig umgesetzt wird. Falls SuS in Klasse zurückkehren, in denen ein Infektionsfall festgestellt wurde, läuft die 14-tägige tägliche Testung unabhängig vom Impfstatus verbindlich weiter fort. |
Teilnahme geimpfter und genesener Schülerinnen und Schüler an den Regeltestungen in der Schule
Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen. Auf diese Weise wird der Status 2G-Plus erreicht. Achtung: Wenn es einen positiven Fall in der Klasse gab und die 14-tägige tägliche Testung greift, ist die Teilnahme an den täglichen Testungen für alle verbindlich (alternativ Bürgertestnachweise).
Bedingungen für kostenfreie PCR-Testungen
- Nach einem positiven Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Dieser ist für Schülerinnen und Schüler mit positivem Schnelltest kostenfrei.
- Kontaktpersonen 1. Grades einer PCR positiv getesteten Person haben Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.
- Wenn entsprechende Symptome vorliegen, ist ein PCR-Test kostenfrei (Verdachte sicherheitshalber über Hausarzt abklären).
- Bei „roter“ Corona-Warn-App ist ein Test nicht zwingend und daher nicht automatisch kostenfrei, dies hängt von Symptomen oder Kontakt 1. Grades ab.
- Bei Freitestungen ist eine kostenfreie PCR-Testung nicht einheitlich geregelt. Lediglich im Falle einer Anordnung durch das Gesundheitsamt oder die Kassenärztliche Vereinigung werden die Kosten übernommen.
Impfangebote des Wetteraukreises für Kinder
Das Impfangebot für Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren im Impfzentrum in Wölfersheim ist nur mit vorher vereinbartem Termin möglich. Die nächsten freien Termine gibt es am Wochenende 22./23. Januar. Zudem werden bedarfsgerecht weitere Termine angeboten werden. Alle Impftermine, sowohl für die Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen als auch für die Kinder-Impfungen gibt es online auf dem Buchungsportal und von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 und 16 Uhr über die Hotline des Wetteraukreises, Telefon: 06031 / 83-2289.
In der Hoffnung, durch gemeinsames, besonnenes und vorsichtiges Handeln die Schulen offen zu halten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ihr Oliver Eissing