Schulordnung
Verabschiedet durch die Schulkonferenz am 29.09.2021
Im folgenden Text steht das Wort Schüler für Schülerinnen und Schüler, das Wort Lehrer für Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Tutor für Tutorin und Tutor.
Leitidee
Wir, die Schülerschaft, das Kollegium, die Mitarbeiter und Eltern, verstehen das Wolfgang-Ernst-Gymnasium als unseren Lern-, Arbeits- und Lebensraum, für den wir gemeinsam Verantwortung tragen. Für jede Gemeinschaft ist eine Ordnung unerlässlich. Um eine gelingende Zusammenarbeit umzusetzen, ist es notwendig, dass wir die folgenden Regeln und Verhaltensweisen beachten und einhalten.
1. Verhalten
a) Das Verhalten aller Mitglieder der Schulgemeinschaft ist von Höflichkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt.
b) Gegenseitiges Verständnis und Respekt sowie die gewaltfreie Lösung von Konflikten bestimmen unser Miteinander.
c) Alle Lehrer und Schüler sind sich bewusst, dass sie als Repräsentanten unserer Schule auftreten.
d) Der sorgfältige Umgang mit den Einrichtungen (Räume, Geräte und Mobiliar) und Anlagen der Schule sowie fremdem Eigentum sind selbstverständlich.
e) Bücher und andere Lernmittel, die den Schülern zur Verfügung gestellt werden, werden pfleglich behandelt und pünktlich zurückgegeben. Näheres regeln die Benutzerordnungen der LMF und des Bücherturms.
f) Der Verzehr von Speisen externer Anbieter ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Das Konsumieren von Energy Drinks ist für die Schüler der Sekundarstufe I verboten.
g) Das Mitbringen von Waffen und Gegenständen aller Art, die zur Schädigung und Gefährdung der Gesundheit anderer führen können, ist untersagt.
h) Auf dem Schulgelände sind Rauchen und Dampfen verboten.
i) Das Mitführen und Konsumieren von Alkohol und Drogen ist verboten.
2. Haus- und Weisungsrecht
a) Alle von der Schulleitung autorisierten Personen sind weisungsberechtigt.
b) Das Aushängen oder Verteilen von Materialien auf dem Schulgelände bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
c) Tiere dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Sonderregelungen für pädagogische Zwecke können getroffen werden.
3. Unterricht
a) Der Unterricht ist durch den Stundenplan geregelt. Notwendige Änderungen sind dem Vertretungsplan zu entnehmen. Jeder ist verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
b) Ist der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, meldet dies ein Schüler der Lerngruppe im Sekretariat.
c) Während des Unterrichts verhalten sich Schüler und Lehrer so, dass ein gemeinsames erfolgreiches Arbeiten möglich ist.
d) Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht erlaubt. Ausnahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft. In den naturwissenschaftlichen Fachräumen und den Computerräumen sind keine Ausnahmen möglich.
e) In der Oberstufe findet in der Regel kein Vertretungsunterricht statt. Die Schüler sind aufgefordert, diese Zeiten zum eigenverantwortlichen Arbeiten zu nutzen.
f) Kann ein Schüler krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen, muss dies dem Klassenlehrer bzw. Tutor bis spätestens zum dritten Fehltag mitgeteilt werden. Eine schriftliche Krankmeldung ist unmittelbar nach der Fehlzeit dem Klassenlehrer/Tutor bzw. Fachlehrer vorzulegen.
g) Schüler der Sekundarstufe II müssen dem Fachlehrer im Falle eines versäumten Leistungsnachweises ein ärztliches Attest vorlegen.
h) Freistellungen vom Unterricht aus zwingenden Gründen müssen frühzeitig beim Klassenlehrer/Tutor beantragt werden und bedürfen der Zustimmung. Über erteilte Beurlaubungen sind betroffene Fachlehrer vom Schüler vorab zu informieren.
4. Räumlichkeiten und Pausenregelung
a) Den Schülern steht ab 7.15 Uhr das Foyer als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
b) In den großen Pausen, in Freistunden und nach Beendigung des Unterrichts ist der Aufenthalt in Klassen- und Fachräumen, auf den Fluren sowie in den Sportumkleiden nicht erlaubt.
Als Aufenthaltsbereich stehen allen Schülern die Pausenhöfe zur Verfügung (s. Plan), für die Schüler der Sekundarstufe II zusätzlich das Foyer, der Durchgang zum Bücherturm und die Cafeteria. In Regenpausen gelten gesonderte Regelungen.
c) In Durchgangsbereichen und auf Fluchtwegen ist der Aufenthalt, das Abstellen von Taschen und der Verzehr von Nahrungsmitteln verboten.
d) Fachräume und Sporthallen dürfen von Schülern nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden. Hier gelten zusätzliche Regelungen.
e) Die Räume werden von den Lerngruppen so verlassen, dass in der Folgestunde der Unterricht ungehindert fortgesetzt werden kann. Vor Verlassen des Raumes sind die Stühle hochzustellen, die Tafel zu wischen, der Boden zu kehren und die Fenster zu schließen.
5. Schulhof und Parkplätze unserer Schule
a) Ausgewiesene Plätze und Wege des Schulgeländes stehen den Schülern zur Verfügung (s. Plan).
b) Bei Nässe dürfen nur die befestigten Bereiche des Schulgeländes genutzt werden.
c) Das Werfen von Gegenständen (Schneebälle, Steine, etc.) ist nicht gestattet. In Pausen und Freistunden stehen ausschließlich Wiesen- und Hartplatz sowie die Tischtennisplatten für Ballspiele zur Verfügung. Findet auf den genannten Anlagen Unterricht statt, dürfen diese nicht von anderen Schülern betreten werden.
d) Die Feuerwehrzufahrt hinter dem Hauptgebäude sowie der Gärtnereingang sind für Schüler grundsätzlich gesperrt.
e) Der Parkplatz ist dem Personal des WEG vorbehalten. Für das Bringen und Abholen der Schüler steht die Wendekreiszone im vorderen Bereich des Parkplatzes zur Verfügung.
6. Verlassen des Schulgeländes
a) Der Pausenhof der Schule am Dohlberg gehört nicht zum Schulgelände des Wolfgang-Ernst-Gymnasiums und darf nur vor Beginn der 1. Stunde und nach dem Ende der 6. Stunde überquert werden.
b) Schülern der Sekundarstufe II ist es freigestellt, das Schulgelände in Freistunden zu verlassen. Beim Verlassen des Schulgeländes entfällt die Aufsichtspflicht.
c) Verlässt ein Schüler der Sekundarstufe I eigenmächtig das Schulgelände oder den Aufsichtsbereich, verstößt er gegen die Schulordnung. Die Aufsichtspflicht der Schule entfällt in diesem Fall.
7. Kleiderordnung
a) Die Kleidung muss angemessen sein. Sie darf nicht zu freizügig sein.
b) Während des Unterrichts werden Kopfbedeckungen abgenommen. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft. Religiöse Kopfbedeckungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
c) Im Sportunterricht sind die von den Sportlehrern vorgegebenen Bekleidungsregeln einzuhalten.
8. Nutzung mobiler digitaler Geräte
a) Für die Schüler der Sekundarstufe I ist die Nutzung von Smartphones und funktionsgleichen Geräten auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Mitgeführte Geräte sind ausgeschaltet in der Tasche zu verwahren.
b) Schüler der Sekundarstufe II dürfen entsprechende Geräte in Freistunden und Pausen nutzen.
c) Das Fotografieren sowie das Aufnehmen mit Ton und/oder Bild ist untersagt.
d) Bei einem Verstoß wird das betreffende Gerät eingezogen und kann bei minderjährigen Schülern nur von einem Erziehungsberechtigten am Ende des Schultages des Kindes abgeholt werden. Volljährige Schüler können ihr Gerät nach Ende der 10. Stunde bei der Schulleitung abholen.
e) Über Ausnahmen bei der Nutzung von mobilen digitalen Geräten entscheiden die Lehrkräfte.
9. Abfallordnung
a) Jedes Mitglied der Schulgemeinde ist zu ressourcenschonendem Verhalten und zur Vermeidung von Abfall verpflichtet.
b) Der Abfall wird in Sammelcontainern getrennt entsorgt. Für Fachräume gelten zusätzliche Vorschriften.
10. Fundsachen
a) Die Schule übernimmt für den Verlust von Gegenständen keine Haftung.
b) Schüler achten selbst auf ihren Besitz. Wertsachen und größere Geldbeträge sollten nicht mit zur Schule gebracht werden.
c) Fundsachen sind umgehend beim Hausmeister abzugeben. Zum Ende des Schuljahres endet die Aufbewahrungsfrist.
11. Unfall- und Schadensmeldungen
Unfälle und Sachschäden, die auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit passieren, sind unverzüglich einer Lehrkraft und im Sekretariat zu melden.
12. Busordnung
a) Den Anordnungen der aufsichtführenden Lehrkräfte beider Schulen ist Folge zu leisten.
b) Vor dem Einsteigen wird sich unter Rücksichtnahme gegenüber anderen Fahrgästen an
der Abstandslinie aufgestellt.
c) Die Fahrkarte wird bereitgehalten und dem Busfahrer unaufgefordert vorgezeigt.
Weitere Regeln sind unter folgendem Link nachzulesen:
https://wolfgang-ernst-gymnasium.de/organisation/vgo-rmv/
Verstöße gegen die Schulordnung haben pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge. Weitere Maßnahmen sind durch das Hessische Schulgesetz, Verordnungen und Erlasse geregelt.
Büdingen, 01.04.2022
Schulleitung Kollegium Schülervertretung




