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Vorgehensweise bei positiven Corona-Schnelltestungen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit möchte ich Sie über die zurzeit übliche Vorgehensweise des Gesundheitsamtes sowie des Staatlichen Schulamtes bei positiven Corona-Schnelltestungen in der Schule informieren.

Sollte bei einer Covid-19-Schnelltestung in der Schule das Ergebnis eines Schülers oder einer Schülerin in einer Lerngruppe positiv sein,

  • wird dieser Schüler oder diese Schülerin umgehend von den Eltern oder Erziehungsberechtigten von der Schule abgeholt.
  • wird dieser Schüler oder diese Schülerin noch am Vormittag einen Code von der Schule erhalten, um bevorzugt einen PCR-Test im Testzentrum in Reichelsheim machen zu können.
  • wird dieser Schüler oder diese Schülerin mit einem schulischen Betretungsverbot belegt, bis das PCR-Testergebnis vorliegt.
    Bei positivem Testergebnis folgt eine Quarantäneverfügung des Gesundheitsamtes.
    Bei negativem Testergebnis kann der Schulbesuch nach Vorlage dessen wiederaufgenommen werden.
  • gelten alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe, die keine FFP2-Mund- und Nasenmaske tragen, als Kontaktpersonen ersten Grades und müssen daher dem Gesundheitsamt gemeldet, umgehend von der Schule abgeholt und mit einem schulischen Betretungsverbot belegt werden. Dieses bleibt bestehen, bis die sogenannte Indexperson (Schüler oder Schülerin mit positivem Schnelltest) das PCR-Testergebnis vorlegen kann.
    Sollte dies positiv sein, wird sich das Gesundheitsamt mit den Kontaktpersonen ersten Grades in Verbindung setzen (oder die Schule damit beauftragen).

In der Hoffnung, durch diese Informationen Verunsicherungen begegnen zu können, sende ich herzliche Grüße verbunden mit dem Wunsch:

Bleiben Sie gesund!

Ihr Oliver Eissing
Schulleiter

Confidentia in futurum